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Gefahrenzonenpläne

WAS IST DAS?

Der Gefahrenzonenplan ist ein flächenhaftes Fachgutachten über die Gefährdung durch Hochwasser. Dabei berücksichtigt er im Speziellen die Feststoffprozesse, die für das jeweilige Einzugsgebiet typisch sind. Das sind etwa Muren oder Geschiebetransport. Er dient den Behörden als Grundlage für die Planung von Schutzmaßnahmen, für die Raumplanung, das Bauwesen und den Katastrophenschutz.

Es werden folgende Zonen ausgewiesen:

  • Rote Gefahrenzonen: Eine ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist wegen der voraussichtlichen Schadenswirkung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. 
  • Gelbe Gefahrenzonen: Beeinträchtigung der Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke, Beschädigungen von Bauobjekten und Verkehrsanlagen sind möglich. Eine Bebauung ist hier nur eingeschränkt und unter Einhaltung von Auflagen möglich.
  • Funktionsbereiche: Rot-Gelb (notwendige Überflutungs- oder Rückhalteräume), Blau (Freihaltung für Schutzmaßnahmen), Braun (Hinweis auf andere als Bäche und Lawinen hervorgerufene Naturgefahren), Violett (Erhaltung des Zustands der Flächen für natürlichen Schutz)
  • Besondere Gefährdungen: z.B. Verklausungsgefahr

WAS IST WICHTIG ZU WISSEN?

  • Die Gefahrenzonenpläne werden durch das Land Steiermark oder befugten Personen unter Koordination des Landes bzw. der Wildbach- und Lawinenverbauung erstellt.
  • Im Zuge einer Öffentlichkeitsbeteiligung liegt dieser über vier Wochen öffentlich im jeweiligen Gemeindeamt auf. Betroffene BürgerInnen können dazu schriftlich Stellung nehmen.
  • Die Einwände werden gemeinsam mit den Gemeinden geprüft. 
  • Die Genehmigung erfolgt durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.
  • Das  Entwicklungsprogramm für den Umgang mit wasserbedingten Naturgefahren und Lawinen legt die überörtlichen raumplanerischen Vorgaben für die Siedlungsentwicklung und Einschränkung von Bauführungen in roten und gelben Gefahrenzonen sowie in rot-gelb schraffierten Funktionsbereichen fest.

WEITERE INFORMATIONEN

Man unterscheidet Gefahrenzonenplanungen im Zuständigkeitsbereich der  Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) und der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Gefahrenzonenpläne im Bereich der WLV werden bereits seit den 1970er Jahren erstellt. Für alle Wildbäche in der Steiermark liegen Gefahrenzonenplanungen vor. Die Erstellung von Gefahrenzonenplänen im Bereich der BWV ist eine relativ neue Entwicklung und wurde 2015 begonnen. Mit Stand Juli 2025 liegen Gefahrenzonenpläne für rund 620 Fließkilometer vor. Weitere 530 Fließkilometer sind in Bearbeitung. Die Planungen unterscheiden sich in einigen Parametern voneinander, etwa in Bezug auf die ausgewiesenen Zonen. 

BWV WLV
 Rechtliche  Grundlage Wasserrechtsgesetz 1959 Forstgesetz 1975
 Betrachtete Prozesse Hochwasser, Feststofftransport, 
Murgang
Wildbach, Lawinen, Erosion
 Jährlichkeit 100-jährlich 150-jährlich
 Zonen rot, gelb, rot-gelb, blau, Gefährdungen rot, gelb, blau, braun, violett

WO KANN ICH SIE EINSEHEN?

  • Menüpunkt Bin ich gefährdet?
  •  Digitaler Atlas Steiermark Kategorie: Gewässer - Wasserinformation, Naturgefahren
  •  Land Steiermark, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
  •  Bezirksverwaltungsbehörden
  •  Gemeinden
  •  Baubezirksleitungen (BWV)
  •  Gebietsbauleitungen (WLV)

 

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