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Privatschadensausweis

Katastrophenfond

Der Katastrophenfond wurde eingerichtet, um nach Naturkatastrophen rasch finanzielle Hilfe leisten zu können.  Beihilfen zur Schadensbehebung im Vermögen natürlicher und juristischer Personen können nach Antragstellung vergeben werden. 

Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:

  • Ihre  Wohnsitzgemeinde
  • Ihre  Bezirkshauptmannschaft
  • Ihre  A7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau für Gebietskörperschaften/Gemeinden
  • Ihre  A10 Land- und Forstwirtschaft für physische und juristische Personen (Privatvermögen)
  • Ihre  A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit für Schäden durch Erdrutsch

Privatschadenausweis

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um finanzielle Hilfe aus dem Katastrophenfond zu erhalten müssen an Ihrem Eigentum Unwetterschäden von über €1.000 aufgetreten sein.

Was müssen Sie tun?

  • Melden Sie die Unwetterschäden mittels  Privatschadenausweis Online oder beim Ihrem Wohnsitzgemeindeamt.
  • Pro aufgetretener Schadensart ist je eine Meldung erforderlich
  • Dem Sachverständigen muss bei der Schadensschätzung vor Ort eine Verpflichtungserklärung unterschieben übergeben werden.
  • Beachten Sie: Für verschiedenen Schadensarten kommen unterschiedliche Meldefristen zu tragen!
  • Beachten Sie: Grundsätzlich ist ein Foto vom aufgetretenen Schaden notwendig!

Formulare

  •  Privatschadensausweis Online
  •  Verpflichtungserklärung

Was geschieht mit Ihrer Meldung?

Sollten Sie den Schaden online melden, wird dieser automatisch elektronisch an das zuständige Gemeindeamt weitergeleitet. Dort wird der Antrag nach der Erstprüfung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft (in Graz an den Magistrat) weitergeleitet. Sollten Sie den Antrag beim Gemeindeamt gestellt haben, wird er dort nach Erstprüfung elektronisch an die zuständige Bezirkshauptmannschaft (in Graz an den Magistrat) weitergeleitet. Die Bezirkshauptmannschaft (in Graz der Magistrat) beauftragt Sachverständige mit der Schätzung der Schäden.

Ausführliche Informationen

 Hier bekommen sie Informationen über Schadensarten, Meldefristen, Abläufe und Auszahlungen.

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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